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A-6 Leistungsausschlüsse, Wassersport-Haftpflicht Basis
Aus Wassersport-Haftpflicht Basis, AVB WSH Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
A-6.1 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten als besondere Ausschlüsse: A-6.1.1. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers und des Schirmdrachenfliegers;
A-6.1.2 nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung an Motorbootrennen oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten ereignen.
A-6.1.3 nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Sie oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiblen Stoffen verursachen.
A-6.1.4 Für Schäden im Zusammenhang mit Kfz und Kfz-Anhänger gilt: (1) Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die Sie, ein Mitversicherter oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kfz oder Kfz-Anhängers verursachen. (2) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Sie oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. (3) Eine Tätigkeit der in Abs. (1) dieser Ziffer genannten Personen an einem Kfz und Kfz-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
A-6.1.5 Für Luft- und Raumfahrtschäden gilt: (1) Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die Sie, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. (2) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Sie oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. (3) Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
A-6.2 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung weiterhin ausgeschlossen:
A-6.2.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
A-6.2.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
A-6.2.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
A-6.2.4 Haftpflichtansprüche a. von Ihnen selbst oder der in Ziffer A-6.2.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten, b. zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, c. zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.
A-6.2.5 Haftpflichtansprüche gegen Sie a. aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; b. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und - kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). c. von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person sind; d. von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind; e. von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; f. von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft sind; g. von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern; Zu Ziffer A-6.2.4 und Ziffer A-6.2.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer A-6.2.4 und Ziffer A-6.2.5 b. bis g. erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
A-6.2.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Zu Ziffer A-6.2.6: Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in Ziffer A-6.2.6 in der Person von Ihren Angestellten, Arbeitern, Bediensteten, Bevollmächtigten oder Beauftragten gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz, und zwar sowohl für Sie als auch für die durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen.
A-6.2.7 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten, Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
A-6.2.8 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
A-6.2.9 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis Plus: A-6 Leistungsausschlüsse
A-6.1 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten als besondere Ausschlüsse: A-6.1.1. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, Schirmdrachenfliegers, Wake-Boarders, Banane und Tube Insassen. A-6.1.2 nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung an Motorbootrennen oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten ereignen. …
Premium: A-6 Leistungsausschlüsse
A-6.1 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten als besondere Ausschlüsse: A-6.1.1. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, Schirmdrachenfliegers, Wake-Boarders, Banane und Tube Insassen. A-6.1.2 nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung an Motorbootrennen oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten ereignen. …
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