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B-3.1 Fälligkeit der Folgebeiträge, Wassersport-Haftpflicht Basis

Ziffer B-3.1 Fälligkeit der Folgebeiträge aus Wassersport-Haftpflicht Basis,

AVB WSH Basis (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats- oder zu Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Haftpflicht Basis Plus: B-3.1 Fälligkeit der Folgebeiträge

Haftpflicht Basis Plus, Ziffer B-3.1: wortgleich wie hier.

Haftpflicht Premium: B-3.1 Fälligkeit der Folgebeiträge

Haftpflicht Premium, Ziffer B-3.1: wortgleich wie hier.

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