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A-12.4 Gescheiterter Vollstreckungsversuch, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus
Ziffer A-12.4 Gescheiterter Vollstreckungsversuch aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus,
AVB WSH Basis Plus (01-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Ein Vollstreckungsversuch ist gescheitert, wenn der Versicherte nachweist, dass (1) eine Zwangsvollstreckung nicht oder nicht zur vollen Befriedigung des Schadenersatzanspruchs geführt hat, (2) eine selbst teilweise Befriedigung wegen nachgewiesener Umstände aussichtslos erscheint, z.B. weil der Schädiger die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder im Schuldnerverzeichnis geführt wird. Zum Nachweis der gescheiterten Vollstreckung hat der Versicherte das Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers vorzulegen, aus dem sich die Erfolglosigkeit (Fruchtlosigkeit) der Zwangsvollstreckung ergibt.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Premium: A-12.4 Gescheiterter Vollstreckungsversuch
Haftpflicht Premium, Ziffer A-12.4: wortgleich wie hier.
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