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A-12.3 Voraussetzungen für die Leistungspflicht, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus
Aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus, AVB WSH Basis Plus (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
Die Leistungspflicht tritt ein, wenn hinsichtlich der Schadenersatzforderung (1) gegen den Schädiger ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil wegen des Haftpflichtschadens erstritten oder ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde; (2) ein gerichtlich vollstreckbarer Vergleich mit dem Schädiger geschlossen wurde; (3) ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel des Schädigers vorliegt, aus der hervorgeht, dass sich der Schädiger persönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft und jeder sinnvolle Vollstreckungsversuch gescheitert ist.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Premium: A-12.3 Voraussetzungen für die Leistungspflicht
Die Leistungspflicht tritt ein, wenn hinsichtlich der Schadenersatzforderung (1) gegen den Schädiger ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil wegen des Haftpflichtschadens erstritten oder ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde; (2) ein gerichtlich vollstreckbarer Vergleich mit dem Schädiger geschlossen wurde; (3) ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel des Schädigers vorliegt, aus der hervorgeht, dass sich der Schädiger …
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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
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