Startseite / Bedingungen / Wassersport-Haftpflicht Basis Plus / A-7
A-7 Auslandsschäden, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus
Aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus, AVB WSH Basis Plus (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
A-7.1. Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle gemäß diesen Bedingungen.
A-7.1.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche (1) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die von Ihnen im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Eingeschlossen bleiben jedoch Haftpflichtansprüche gegen Sie und den in A-1.6 Abs. (1) dieser Bedingungen genannten Schiffer aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch VII unterliegen; (2) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages; (3) nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartige Bestimmungen anderer Länder.
A-7.1.3 Abweichend von Ziffer A-13.1.4 werden folgende Kosten und Aufwendungen als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet: (1) gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur Anspruchsabwehr; Kosten in diesem Sinne sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; (2) Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadenermittlungskosten, soweit diese Aufwendungen oder Kosten nicht auf unsere Weisung entstanden sind.
A-7.1.4 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
A-7.1.5 Im Falle der vorläufigen Beschlagnahme eines Wassersport-Fahrzeugs in einem ausländischen Hafen obliegt die etwa erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ausschließlich Ihrer Verantwortung.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: A-7 Auslandsschäden
A-7.1. Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle gemäß diesen Bedingungen. A-7.1.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche (1) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die von Ihnen im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Eingeschlossen bleiben jedoch Haftpflichtansprüche gegen Sie und den in A-1.6 Abs. (1) dieser Bedingungen genannten Schiffer aus …
Premium: A-7 Auslandsschäden
A-7.1. Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle gemäß diesen Bedingungen. A-7.1.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche (1) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die von Ihnen im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Eingeschlossen bleiben jedoch Haftpflichtansprüche gegen Sie und den in A-1.6 Abs. (1) dieser Bedingungen genannten Schiffer aus …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.
Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen: Boot im Ausland und im Mittelmeer .