A-8.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche, Haftpflicht Basis Plus
(1) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages; (2) nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen andrer Länder.
A-8.2 Abweichend von A-13.1.4 werden folgende Kosten und Aufwendungen als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet: (1) gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur Anspruchsabwehr; Kosten in diesem Sinne sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; (2) Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadenermittlungskosten, soweit diese Aufwendungen oder Kosten nicht auf unsere Weisung entstanden sind.
A-8.3 Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.