(1) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages; (2) nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen andrer Länder.
: (1) gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur Anspruchsabwehr; Kosten in diesem Sinne sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; (2) Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadenermittlungskosten, soweit diese Aufwendungen oder Kosten nicht auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
A-8.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.