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A-8.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus
Aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus, AVB WSH Basis Plus (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
(1) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages; (2) nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen andrer Länder.
A-8.2 Abweichend von A-13.1.4 werden folgende Kosten und Aufwendungen als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet: (1) gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur Anspruchsabwehr; Kosten in diesem Sinne sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; (2) Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadenermittlungskosten, soweit diese Aufwendungen oder Kosten nicht auf unsere Weisung entstanden sind.
A-8.3 Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: A-8.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche
(1) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages; (2) nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen andrer Länder.
Premium: A-8.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche
(1) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages; (2) nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen andrer Länder.
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