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B-1 Beginn der Versicherung, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus
Aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus, AVB WSH Basis Plus (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag mit uns wirksam zustande gekommen ist (i. d. R. mit Zugang des Versicherungsscheins), an dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. (2) Allerdings kann die Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Erst- oder einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: B-1 Beginn der Versicherung
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag mit dem Versicherer wirksam zustande gekommen ist (i. d. R. mit Zugang des Versicherungsscheins), an dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. (2) Allerdings kann die Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Erst- oder einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe
Premium: B-1 Beginn der Versicherung
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag mit uns wirksam zustande gekommen ist (i. d. R. mit Zugang des Versicherungsscheins), an dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. (2) Allerdings kann die Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Erst- oder einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe B-2 und B-3).
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.