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B-1 Beginn der Versicherung, Wassersport-Haftpflicht Premium
Ziffer B-1 Beginn der Versicherung aus Wassersport-Haftpflicht Premium,
AVB WSH Premium (01-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag mit uns wirksam zustande gekommen ist (i. d. R. mit Zugang des Versicherungsscheins), an dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. (2) Allerdings kann die Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Erst- oder einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe B-2 und B-3).
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Basis: B-1 Beginn der Versicherung
(1) Der Versicherungsschutz beginnt,
wenn der Vertrag mit dem Versicherer wirksam zustande gekommen ist (i.
d.
R.
mit Zugang des Versicherungsscheins),
an dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
(2) Allerdings kann die Leistungspflicht entfallen,
wenn Sie den Erst- oder einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe
Haftpflicht Basis Plus: B-1 Beginn der Versicherung
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag mit uns wirksam zustande gekommen ist (i.
d.
R.
mit Zugang des Versicherungsscheins),
an dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
(2) Allerdings kann die Leistungspflicht entfallen,
wenn Sie den Erst- oder einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe
Und für Ihr Boot?
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