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B-2.2 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus
Aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus, AVB WSH Basis Plus (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
(1) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr in Höhe von 20 Euro. Die Höhe der Geschäftsgebühr haben wir auf Basis von pauschalen Annahmen bestimmt. Die Beweislast für die Angemessenheit der Geschäftsgebühr tragen wir. Hat dieser im Streitfall den Nachweis der generellen Angemessenheit erbracht, liegt es an Ihnen, nachzuweisen, dass die von uns zugrunde gelegten pauschalen Annahmen in Ihrem konkreten Einzelfall gar nicht oder nur teilweise nicht zutreffen und die Geschäftsgebühr deshalb im Einzelfall niedriger liegen muss. Wird der Nachweis geführt, wird keine oder nur eine entsprechend reduzierte Geschäftsgebühr erhoben. (2) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt und tritt bis zur Zahlung des Erst- oder B-2.3 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Haftpflichtversicherung BASIS Plus Einmalbeitrags ein Versicherungsfall ein, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Diese Leistungsfreiheit tritt aber nur ein, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst für Versicherungsfälle, die nach der Zahlung eintreten. Wir sind nur dann leistungsfrei, wenn wir Sie auf diese Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hingewiesen haben. (1) Haben Sie es zu vertreten, dass der Beitrag, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. (2) Wir werden Sie in der Kündigung darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, uns den ausstehenden Beitrag selbst zu übermitteln. (3) Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug stellen wir Ihnen in Rechnung.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: B-2.2 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags
(1) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangt der Versicherer von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr in Höhe von 20 €. Die Höhe der Geschäftsgebühr hat der Versicherer auf Basis von pauschalen Annahmen bestimmt. Die Beweislast für …
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(1) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr in Höhe von 20 Euro. Die Höhe der Geschäftsgebühr haben wir auf Basis von pauschalen Annahmen bestimmt. Die Beweislast für die Angemessenheit der …
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