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B-2.2 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, Wassersport-Haftpflicht Basis

Aus Wassersport-Haftpflicht Basis, AVB WSH Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

(1) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangt der Versicherer von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr in Höhe von 20 €. Die Höhe der Geschäftsgebühr hat der Versicherer auf Basis von pauschalen Annahmen bestimmt. Die Beweislast für die Angemessenheit der Geschäftsgebühr trägt der Versicherer. Hat dieser im Streitfall den Nachweis der generellen Angemessenheit erbracht, liegt es an Ihnen, nachzuweisen, dass die vom Versicherer zugrunde gelegten pauschalen Annahmen in Ihrem konkreten Einzelfall gar nicht oder nur teilweise nicht zutreffen und die Geschäftsgebühr deshalb im Einzelfall niedriger liegen muss. Wird der Nachweis geführt, wird keine oder nur eine entsprechend reduzierte Geschäftsgebühr erhoben. (2) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt und tritt bis zur Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags ein Versicherungsfall ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Diese Leistungsfreiheit tritt aber nur ein, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst für Versicherungsfälle, die nach der Zahlung eintreten. Der Versicherer ist nur dann leistungsfrei, wenn er Sie auf diese Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hingewiesen hat.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: B-2.2 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags

(1) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr in Höhe von 20 Euro. Die Höhe der Geschäftsgebühr haben wir auf Basis von pauschalen Annahmen bestimmt. Die Beweislast für die Angemessenheit der …

Premium: B-2.2 Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags

(1) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr in Höhe von 20 Euro. Die Höhe der Geschäftsgebühr haben wir auf Basis von pauschalen Annahmen bestimmt. Die Beweislast für die Angemessenheit der …

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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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