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B-2.3 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug, Wassersport-Haftpflicht Basis
Ziffer B-2.3 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug aus Wassersport-Haftpflicht Basis,
AVB WSH Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
(1) Haben Sie es zu vertreten, dass der Beitrag, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. (2) Der Versicherer wird Sie in der Kündigung darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, dem Versicherer den ausstehenden Beitrag selbst zu übermitteln. (3) Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug stellt der Versicherer Ihnen in Rechnung.
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