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A-11.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Wassersport-Haftpflicht Premium
Aus Wassersport-Haftpflicht Premium, AVB WSH Premium (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
(1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; (7) aus a. Rationalisierung und Automatisierung; b. Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,-wiederherstellung c. Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten (8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen; (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A-11.3 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal 50.000.000 Euro. Diese Versicherungssumme bildet auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. A-12. Forderungsausfalldeckung A-12.1 Die Ausfall-Deckung hat die Funktion, Ihnen als Halter eines Wassersport-Fahrzeugs Hilfestellung zu bieten, wenn Sie durch einen Dritten geschädigt werden, der keine eigene Wassersport-Fahrzeug-Haftpflichtversicherung hat. D. h. Sie werden durch die Ausfall-Deckung so gestellt, als ob der Schädiger bei der Württembergische Versicherung AG eine Wassersport-Fahrzeug-Haftpflichtversicherung zu den gleichen Konditionen hat wie Ihre bestehende. Der Versicherungsschutz der Ausfall-Deckung wird somit über diese Bedingungen zur Wassersport-Fahrzeug-Haftpflichtversicherung definiert. Die dort genannten Ausschlüsse gelten auch für die Ausfall-Deckung. Im Übrigen gelten zusätzlich die nachfolgend genannten Bedingungen.
A-12.2 Eingeschlossen ist nach den für diese Wassersport-Fahrzeug-Haftpflichtversicherung geltenden Bedingungen und im Rahmen der Versicherungssummen die gesetzliche Haftpflicht eines anderen Halters eines Wassersport-Fahrzeugs wegen Schäden, die Sie als Halter eines Wassersport-Fahrzeugs selbst erleiden, wenn und soweit die berechtigte Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann, weil dieser nicht über die nötigen finanziellen Möglichkeiten verfügt oder keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (Ausfall-Deckung). Die Schadenersatzforderung muss 2.500 Euro oder mehr betragen (Schwellenwert). Rechte aus diesem Vertrag kann der andere Halter eines Wassersport-Fahrzeugs nicht herleiten.
A-12.2.1 Nicht Gegenstand der Forderungsausfalldeckung ist die Vorsorgeversicherung.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis Plus: A-11.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.