Startseite / Bedingungen / Wassersport-Haftpflicht Premium / B-3.6
B-3.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung, Wassersport-Haftpflicht Premium
Aus Wassersport-Haftpflicht Premium, AVB WSH Premium (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Unsere Leistungsfreiheit nach B-3.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
B-19.7 Fehlgeschlagener Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (1) Haben Sie es zu vertreten, dass der Beitrag, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. (2) Wir werden Sie in der Kündigung darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag an uns selbst zu übermitteln. (3) Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug stellen wir Ihnen in Rechnung.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: B-3.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B-3.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Basis Plus: B-3.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Unsere Leistungsfreiheit nach B-3.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen. B-3.7 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Haftpflichtversicherung BASIS Plus (1) …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.