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B-3.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung, Wassersport-Haftpflicht Basis
Ziffer B-3.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung aus Wassersport-Haftpflicht Basis,
AVB WSH Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B-3.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Basis Plus: B-3.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam,
wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam,
wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Unsere Leistungsfreiheit nach B-3.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
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Haftpflicht Premium: B-3.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam,
wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam,
wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Unsere Leistungsfreiheit nach B-3.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
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