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A-14 Maschinenanlagen-Zusatzdeckung, Wassersport-Kasko Basis Plus
Aus Wassersport-Kasko Basis Plus, AVB WSK Basis Plus (5-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert, besteht für Maschinenanlagen entgegen A-6.2 Versicherungsschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme in folgendem Umfang.
A-14.1 Versicherte Sachen Versicherungsschutz besteht für folgende maschinelle Einrichtungen: Hauptantriebsanlage einschließlich Getriebe, Welle und Propeller, Hilfsmaschinen und Hilfsaggregate, Wasseraufbereitungsanlagen, Kühlanlagen, Stromerzeugungs- und Stromumsetzungsanlagen, Pumpen, Davits und Kräne sowie elektrisch und/oder hydraulisch betriebene Winschen und Stellmotoren. Nicht dazu gerechnet werden Rohrleitungen inkl. der Armaturen sowie Vorrats- und Betriebstanks mit zugehörigen Einrichtungen. Die genannten Sachen scheiden aus der Deckung unter dieser Klausel aus, wenn sie älter als 10 Jahre sind.
A-14.2 Versicherungsumfang A1-14.2.1 Falschbetankung Mitversichert sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch Falschbetankung von Wasser oder Kraftstoffen inklusive des Tankens von verunreinigten Kraftstoffen entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls das Abpumpen und Entsorgen, die Reinigung des Kraftstoffsystems sowie den Ersatz des Kraftstoffes. Er gilt jedoch nicht für jede Art von Dieselpest.
A-14.2.2 Weitere versicherte Schäden Wir leisten auch Ersatz für Schäden an der Maschinenanlage des versicherten Fahrzeugs (nicht an der von Beibooten, Jetskis oder anderen Wassersportgeräten), die entstanden sind als Folge a. eines verborgenen Mangels, der auf einem Material- oder Fertigungsfehler beruht, ohne Ersatz des mit dem Fehler bzw. Mangel behafteten Teiles selbst, b. eines Konstruktionsfehlers oder -mangels, ohne Ersatz des mit dem Fehler bzw. Mangel behafteten Teiles selbst, c. einer Deformation oder eines Bruchs der Welle (inkl. der Kosten für die Reparatur oder Ersatz der Welle), d. eines Bedienungsfehlers.
A-14.3 Voraussetzung für die Versicherungsleistung Voraussetzung für unsere Eintrittspflicht ist, dass die Maschinen gemäß den Herstellerangaben durch eine Fachfirma gewartet worden sind. Sofern sich die versicherten Maschinen noch innerhalb der Garantiepflicht des Herstellers befinden, werden Sie solche Garantieansprüche bei der Schadenregulierung bis zur Höhe der Entschädigung an uns abtreten.
A-14.4 Selbstbeteiligung Die im Versicherungsschein genannte Selbstbeteiligung ist für die Maschinendeckung je Schadenfall zu berücksichtigen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Premium: A-14 Maschinenanlagen-Zusatzdeckung
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert, besteht für Maschinenanlagen entgegen A-6.2 Versicherungsschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme in folgendem Umfang. A-14.1 Versicherte Sachen Versicherungsschutz besteht für folgende maschinelle Einrichtungen: Hauptantriebsanlage einschließlich Getriebe, Welle und Propeller, Hilfsmaschinen und Hilfsaggregate, Wasseraufbereitungsanlagen, Kühlanlagen, Stromerzeugungs- …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.
Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen: Maschinendeckung für Bootsmotoren , Zahlt die Versicherung Frostschäden am Motor? .