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A-18 Veräußerung der versicherten Sache, Wassersport-Kasko Premium
Aus Wassersport-Kasko Premium, AVB WSK Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
A-18.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang A-18.1.1 Veräußern Sie die versicherte Sache, tritt gemäß §95 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Erwerber an Ihrer Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber Ihre Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
A-18.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner gemäß § 95 Abs. 2 VVG. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
A-18.1.3 Wir müssen den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen uns gelten lassen, wenn wir hiervon Kenntnis erlangen, gemäß § 97 Abs. 1 S.1 VVG.
A-18.2 Kündigungsrechte A-18.2.1 Wir sind nach § 96 Abs. 1 VVG berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei müssen wir eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Veräußerung ausüben.
A-18.2.2 Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
A-18.2.3 Im Falle der Kündigung nach A-18.2.1 und A-18.2.2 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
A-18.3 Anzeigepflichten A-18.3.1 Die Veräußerung ist uns vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
A-18.3.2 Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht verpflichtet im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen beide vorliegen: Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Wir weisen nach, dass wir den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
A-18.3.3 Abweichend von A-18.3.2 sind wir in folgenden Fällen verpflichtet, zu leisten:
A-18.3.3.1 Uns war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen oder A-18.3.3.2 Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für die Kündigung von uns bereits abgelaufen, und wir hatten nicht gekündigt Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Kaskoversicherung Premium Teil B: Wann beginnt und endet Ihre Versicherung? Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: A-13 Veräußerung der versicherten Sache
A-13.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang A-13.1.1 Veräußern Sie die versicherte Sache, tritt gemäß §95 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Erwerber an Ihrer Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber Ihre Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. A-13.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner gemäß …
Basis Plus: A-17 Veräußerung der versicherten Sache
A-17.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang A-17.1.1 Veräußern Sie die versicherte Sache, tritt gemäß §95 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Erwerber an Ihrer Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber Ihre Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. A-17.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner gemäß …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.
Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen: Boot verkauft, was passiert mit der Police? .