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2.1.2 Mitversicherung, Wassersport-Rechtsschutz Basis
Ziffer 2.1.2 Mitversicherung aus Wassersport-Rechtsschutz Basis,
ARB WRS Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
A Mitversichert sind:
• Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner,
• Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender nichtehelicher bzw. nichteingetragener Lebenspartner,
• Ihre und Ihrem mitversicherten Lebenspartner minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder),
• Ihre und Ihrem mitversicherten Lebenspartner unverheirateten volljährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Kinder dürfen nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Sie endet auch dann, wenn Ihr volljähriges Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat und Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, „Hartz IV“) in Anspruch nimmt, Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten auch für diese mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. (Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen.) Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen. Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. (Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen. Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Im Verkehrs-Rechtsschutz gilt außerdem: V Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des versicherten Wassersportfahrzeuges (Berechtigt ist jede Person, die das Wassersport-Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Rechtsschutz Basis Plus: 2.1.2 Mitversicherung
Rechtsschutz Basis Plus, Ziffer 2.1.2: wortgleich wie hier.
Rechtsschutz Premium: 2.1.2 Mitversicherung
Rechtsschutz Premium, Ziffer 2.1.2: wortgleich wie hier.
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