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2.1.1 Versicherte Lebensbereiche, Wassersport-Rechtsschutz Basis
Ziffer 2.1.1 Versicherte Lebensbereiche aus Wassersport-Rechtsschutz Basis,
ARB WRS Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
A Im Verkehrs-Rechtsschutz: V Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer/Mieter,
• Fahrer von Wassersport-Fahrzeugen sowie Kraftfahrzeugen mit angehängten Bootsanhängern. Die Kraft- und Wassersport-Fahrzeuge oder Bootsanhänger müssen entweder:
• bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein, wenn dies gesetzlich erforderlich ist,
• auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein,
• die nicht zulassungspflichtigen Wassersport-Fahrzeuge in Ihrem Eigentum oder
• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Sie haben auch Versicherungsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat- Wassersport-Fahrzeug oder Kraftfahrzeug mit angehängtem Bootsanhänger zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Sie sind ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Wasserport- Fahrzeuge versichert. Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Wasserstraßenverkehr teilnehmen, und zwar
• als Fahrgast,
• schwimmende Person,
• als Wassersportler (z. B. Surfer oder Jetskifahrer) Folgende Leistungsarten (2.2) sind im Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert:
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Telefonische Rechtsberatung
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Rechtsschutz Basis Plus: 2.1.1 Versicherte Lebensbereiche
A Im Verkehrs-Rechtsschutz: V Sie haben Versicherungsschutz,
wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als • Eigentümer, • Halter, • Erwerber,
• Leasingnehmer/Mieter, • Fahrer von Wassersport-Fahrzeugen sowie Kraftfahrzeugen mit angehängten
Bootsanhängern.
Die Kraft- und Wassersport-Fahrzeuge oder Bootsanhänger müssen entweder:
• bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein,
wenn dies gesetzlich erforderlich ist, • auf …
Rechtsschutz Premium: 2.1.1 Versicherte Lebensbereiche
A Im Verkehrs-Rechtsschutz: V Sie haben Versicherungsschutz,
wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als • Eigentümer, • Halter, • Erwerber,
• Leasingnehmer/Mieter, • Fahrer von Wassersport-Fahrzeugen sowie Kraftfahrzeugen mit angehängten
Bootsanhängern.
Die Kraft- und Wassersport-Fahrzeuge oder Bootsanhänger müssen entweder:
• bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein,
wenn dies gesetzlich erforderlich ist, • auf …
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