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2.1 Wer/was ist versichert?, Wassersport-Rechtsschutz Basis

Aus Wassersport-Rechtsschutz Basis, ARB WRS Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

A Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen

2.1.1 Versicherte Lebensbereiche, Rechtsschutz Basis

A Im Verkehrs-Rechtsschutz: V Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als

• Eigentümer,

• Halter,

• Erwerber,

• Leasingnehmer/Mieter,

• Fahrer von Wassersport-Fahrzeugen sowie Kraftfahrzeugen mit angehängten Bootsanhängern. Die Kraft- und Wassersport-Fahrzeuge oder Bootsanhänger müssen entweder:

• bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein, wenn dies gesetzlich erforderlich ist,

• auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein,

• die nicht zulassungspflichtigen Wassersport-Fahrzeuge in Ihrem Eigentum oder

• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Sie haben auch Versicherungsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat- Wassersport-Fahrzeug oder Kraftfahrzeug mit angehängtem Bootsanhänger zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Sie sind ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Wasserport- Fahrzeuge versichert. Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Wasserstraßenverkehr teilnehmen, und zwar

• als Fahrgast,

• schwimmende Person,

• als Wassersportler (z. B. Surfer oder Jetskifahrer) Folgende Leistungsarten (2.2) sind im Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert:

• Schadenersatz-Rechtsschutz

• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

• Straf-Rechtsschutz

• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

• Telefonische Rechtsberatung

2.1.2 Mitversicherung, Rechtsschutz Basis

A Mitversichert sind:

• Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner,

• Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender nichtehelicher bzw. nichteingetragener Lebenspartner,

• Ihre und Ihrem mitversicherten Lebenspartner minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder),

• Ihre und Ihrem mitversicherten Lebenspartner unverheirateten volljährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Kinder dürfen nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Sie endet auch dann, wenn Ihr volljähriges Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat und Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, „Hartz IV“) in Anspruch nimmt, Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten auch für diese mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. (Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen.) Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen. Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. (Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen. Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Im Verkehrs-Rechtsschutz gilt außerdem: V Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des versicherten Wassersportfahrzeuges (Berechtigt ist jede Person, die das Wassersport-Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: 2.1 Wer/was ist versichert?

A Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von …

Premium: 2.1 Wer/was ist versichert?

A Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von …

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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

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