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Startseite / Bedingungen / Wassersport-Rechtsschutz Basis / 2.3.2.2

2.3.2.2 Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt:, Wassersport-Rechtsschutz Basis

Aus Wassersport-Rechtsschutz Basis, ARB WRS Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

V Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Wasserfahrzeugs oder eines Bootanhängers geltend machen wollen.

2.3.2.3 Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: A

• Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und

• Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze.

2.3.2.4 Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen sowie für die Bestellung eines Dolmetschers, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung oder die Tätigkeit des Dolmetschers anfallen.

2.3.2.5 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.

2.3.2.6 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese in EUR. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: 2.3.1.3 Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt:

V Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Sachverständige verfügt über die erforderliche technische Sachkunde. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind. Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle: • In Fällen der …

Premium: 2.3.1.3 Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt:

V Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Sachverständige verfügt über die erforderliche technische Sachkunde. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind. Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle: • In Fällen der …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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