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2.3.2 Leistungsumfang im Ausland, Wassersport-Rechtsschutz Basis

Ziffer 2.3.2 Leistungsumfang im Ausland aus Wassersport-Rechtsschutz Basis,

ARB WRS Basis (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

A 2.3.2.1 Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder:

• ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer Rechtsanwalt oder

• ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für die erste Instanz. Wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, tragen wir, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist, je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer:

• Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,

• er gibt Ihnen eine Auskunft oder

• er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt: V Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer 1,5- fachen Gebühr nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für dessen gesamte Tätigkeit.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Rechtsschutz Basis Plus: 2.3.2 Leistungsumfang im Ausland

A 2.3.2.1 Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt,

der für Sie am zuständigen Gericht im Ausland tätig wird.

Dies kann sein entweder: • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger,

ausländischer Rechtsanwalt oder • ein Rechtsanwalt in Deutschland.

Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so,

als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland.

Diese Vergütung ist begrenzt auf die …

Rechtsschutz Premium: 2.3.2 Leistungsumfang im Ausland

A 2.3.2.1 Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt,

der für Sie am zuständigen Gericht im Ausland tätig wird.

Dies kann sein entweder: • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger,

ausländischer Rechtsanwalt oder • ein Rechtsanwalt in Deutschland.

Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so,

als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland.

Diese Vergütung ist begrenzt auf die …

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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

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