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4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten V im Verkehrs-Rechtsschutz, Wassersport-Rechtsschutz Basis

Aus Wassersport-Rechtsschutz Basis, ARB WRS Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.

• Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.

• Das Wassersport-Fahrzeug muss, wenn gesetzlich erforderlich, registriert sein und der Bootanhänger muss ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben. Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für

• den Eintritt des Versicherungsfalls,

• die Feststellung des Versicherungsfalls oder

• den Umfang der von uns zu erbringende Leistung. 5. In welchen Ländern sind Sie versichert? A

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: 4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten V im Verkehrs-Rechtsschutz

Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. • Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. • Das Wassersport-Fahrzeug muss, wenn gesetzlich erforderlich, registriert sein und der Bootanhänger muss ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben. Was geschieht, wenn gegen diese …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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