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4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten V im Verkehrs-Rechtsschutz, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus
Ziffer 4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten V im Verkehrs-Rechtsschutz aus
Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus,
ARB WRS Basis Plus (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Dieser Absatz: wortgleich in Rechtsschutz Basis, Ziffer 4.2
• Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
• Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
Dieser Absatz: wortgleich in Rechtsschutz Basis, Ziffer 4.2
• den Eintritt des Versicherungsfalls,
• die Feststellung des Versicherungsfalls oder
• den Umfang der von uns zu erbringende Leistung. 5. In welchen Ländern sind Sie versichert? A
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Rechtsschutz Basis: 4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten V im Verkehrs-Rechtsschutz
Rechtsschutz Basis, Ziffer 4.2: wortgleich wie hier.
Und für Ihr Boot?
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