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4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten V im Verkehrs-Rechtsschutz, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus

Ziffer 4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten V im Verkehrs-Rechtsschutz aus

Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus,

ARB WRS Basis Plus (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

Dieser Absatz: wortgleich in Rechtsschutz Basis, Ziffer 4.2

• Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.

• Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.

Dieser Absatz: wortgleich in Rechtsschutz Basis, Ziffer 4.2

• den Eintritt des Versicherungsfalls,

• die Feststellung des Versicherungsfalls oder

• den Umfang der von uns zu erbringende Leistung. 5. In welchen Ländern sind Sie versichert? A

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

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