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2.3.3 Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus
Aus Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus, ARB WRS Basis Plus (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
2.3.3.1 Wir tragen
• die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden,
• die Kosten des Gerichtsvollziehers,
• die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungsweg.
2.3.3.2 Wir übernehmen die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens. Und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstünden.
2.3.3.3 Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet sind.
2.3.3.4 Wir übernehmen die Kosten eines Dolmetschers für Gebärdensprache, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen.
2.3.3.5 Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie
• zu deren Zahlung verpflichtet sind oder
• diese Kosten bereits gezahlt haben.
2.3.3.6 Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie - wenn nötig - eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu 200.000 EUR. Im privaten Wasserverkehrsbereich wird als Teil der Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000, – € übersteigt.
2.3.3.7 Wir übernehmen die von Ihnen zu tragenden Kosten der versicherten Verfahren einschließlich Strafvollstreckungsverfahren.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: 2.3.3 Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
2.3.3.1 Wir tragen • die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, • die Kosten des Gerichtsvollziehers, • die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungsweg. …
Premium: 2.3.3 Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
2.3.3.1 Wir tragen • die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, • die Kosten des Gerichtsvollziehers, • die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungsweg. …
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