Startseite / Bedingungen: Klauselverzeichnis / Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus / 2.3.2.2
2.3.2.2 Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt:, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus
Ziffer 2.3.2.2 Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt: aus Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus,
ARB WRS Basis Plus (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Dieser Absatz: wortgleich in Rechtsschutz Basis, Ziffer 2.3.2.2
2.3.2.3 Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: A
• Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und
Diese Absätze: wortgleich in Rechtsschutz Basis, Ziffer 2.3.2.2
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Rechtsschutz Basis: 2.3.1.3 Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt:
V Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Sachverständige verfügt über die erforderliche technische Sachkunde.
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige,
die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den
jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind.
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle: • In Fällen der …
Rechtsschutz Premium: 2.3.1.3 Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt:
V Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Sachverständige verfügt über die erforderliche technische Sachkunde.
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige,
die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den
jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind.
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle: • In Fällen der …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Den Beitrag zeigt der Rechner ohne Formular; maßgeblich ist die Fassung zu Ihrem Schein.