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3 Was ist nicht versichert?, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus

Aus Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus, ARB WRS Basis Plus (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

3. Was ist nicht versichert? A

3.1 Zeitliche Ausschlüsse, Rechtsschutz Basis Plus

3.1.1 Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle ohne Berücksichtigung einer Wartezeit.

3.1.2 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:

3.1.2.1 Der Versicherungsfall liegt zwar nach Beginn des Versicherungsschutzes. Diesem ging jedoch voraus, dass Sie vor Versicherungsbeginn

• Einen Antrag bei einer Behörde gestellt haben (Beispiel: Unfallanzeige bei einer Berufsgenossenschaft, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis).

• Einen Antrag auf Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag gestellt haben (Beispiel: Anspruch auf Berufsunfähigkeits- Rente oder Unfall-Invaliditätsleistung)

• ein Kündigungsrecht ausgeübt haben und der Versicherungsfall hängt mit der Beendigung des gekündigten Vertrages zusammen (Beispiel: Sie haben einen Bootsmietvertrag gekündigt und nach Versicherungsbeginn gibt es Streit um die Kaution) Zu Ihren Gunsten bleiben Anträge und Kündigungen unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt oder ausgeübt wurden.

3.1.2.2 Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.

3.2 Inhaltliche Ausschlüsse, Rechtsschutz Basis Plus

In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:

3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit

• Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben,

• Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung,

• Gesundheitsschäden sowie Schäden an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen aufgrund von Fracking oder von durch dieses Verfahren verursachten Emissionen

• Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie zum Beispiel Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit

• dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll.

• dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das Sie oder mitversicherte Personen nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen;

• der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten.

• der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grund- stück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen. Auch bei der Finanzierung eines der unter 3.2.2 genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz.

3.2.3 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.) Ausnahme: der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietwasserfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.) 3.2.4 Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).

3.2.5 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).

3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.

3.2.7 Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.

3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen. Ausgenommen hiervon sind:

• Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch 3.2.9 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit

• der Vergabe von Darlehen,

• Spiel- oder Wettverträgen,

• Gewinnzusagen.

3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts.

3.2.11 Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.

3.2.12 Streitigkeiten wegen

• der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,

• Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. Ausnahme:

• Es handelt sich umlaufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.

3.2.13 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit gelöschten Inhalten in sozialen Medien und auf Online-Plattformen, deren Verfasser Sie sind oder sein sollen.

3.2.14 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr

• vor Verfassungsgerichten oder

• vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof).

3.2.15 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (zum Beispiel: Zwangsversteigerung des Wassersport-Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).

3.2.16 Streitigkeiten

• in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten,

• in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

3.2.17 Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt. Ausnahme: Dies gilt nicht für einen in Deutschland begangenen Halt- oder Parkverstoß, wenn die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) dafür einen Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister vorsieht.

3.2.18 Es bestehen Streitigkeiten

• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,

• von Mitversicherten gegen Sie,

• von Mitversicherten untereinander.

3.2.19 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.

3.2.20 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegen- über dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.) 3.2.21 Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen (Beispiel: Sie lassen sich die Schadenersatzansprüche eines Freundes gegen einen Dritten abtreten, um diese geltend zu machen. Dies ist nicht versichert.) oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege kauft ein Wasserfahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Bootsverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.) 3.2.22 Es besteht in den Rechtsbereichen nach 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4 ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlichen begangenen Straftat. Wird dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.

3.2.23 Jegliche Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Ausnahmen:

• im Verkehrs-Rechtsschutz haben Sie Versicherungsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Wassersport-Fahrzeug und Kraftfahrzeug mit angehängtem Bootsanhänger zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.

3.2.24 Sie wollen Interessen wahrnehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an:

• Grundstücken,

• Gebäuden,

• Gebäudeteilen.

3.2.25 Streitigkeiten in Verfahren aus dem Bereich des Asyl- und Ausländer- /Migrationsrechts sowie aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts.

3.2.26 Streitigkeiten in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen.

3.2.27 Streitigkeiten in Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Gewährung oder der Versagung einer Subvention im gewerblichen Bereich.

3.3 Einschränkung unserer Leistungspflicht, Rechtsschutz Basis Plus

Wir können folgende Kosten nicht erstatten:

3.3.1 Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein.

3.3.2 Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. (Beispiel: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 EUR. In einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag von 8.000 EUR = 80 % des angestrebten Ergebnisses. In diesem Fall übernehmen wir 20 % der entstandenen Kosten – nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten.) Dies bezieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit. Ausnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrieben.

3.3.3 Sie einigen sich auch über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche. In diesem Fall zahlen wir die darauf entfallenden Kosten nicht.

3.3.5 Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel: Kosten eines Gerichtsvollziehers), die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden („Vollstreckungstitel“ sind zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid und ein Urteil).

3.3.6 Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art, bei denen vom Gericht eine Geldstrafe oder Geldbuße unter 250 EUR verhängt wurde.

3.3.7 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde.

3.4 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit / Stichentscheid verfahren 3.4.1 Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach 3.4.1.1 die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder 3.4.1.2 Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden. Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen beiden Fällen unverzüglich schriftlich mitteilen, und zwar mit Begründung. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.) 3.4.2 Was geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach 3.4.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind? In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden Fragen:

• Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und

• steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg? Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend, es sei denn, dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.

3.4.3 Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz. 4. Was müssen Sie beachten? A

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: 3 Was ist nicht versichert?

3. Was ist nicht versichert? A

Premium: 3 Was ist nicht versichert?

3. Was ist nicht versichert? A

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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