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B3-1 Anzeigepflichten von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum Vertragsschluss, Wassersport-Unfall Basis
Ziffer B3-1 Anzeigepflichten von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum Vertragsschluss aus
Wassersport-Unfall Basis,
AVB WSU Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
B3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Sie nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen. Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B3-1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihnen noch Ihrem Vertreter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
B3-1.2.2 Kündigung, Unfall Basis
B3-1.2.3 Vertragsänderung, Unfall Basis
B3-1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte, Unfall Basis
B3-1.4 Unsere Hinweispflicht, Unfall Basis
B3-1.5 Ausschluss von Rechten von uns, Unfall Basis
B3-1.6 Anfechtung, Unfall Basis
B3-1.7 Erlöschen unserer Rechte, Unfall Basis
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis Plus: B3-1 Anzeigepflichten von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum Vertragsschluss
Unfall Basis Plus, Ziffer B3-1: wortgleich wie hier.
Unfall Premium: B3-1 Anzeigepflichten von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum Vertragsschluss
B3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie haben uns
bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen,
nach denen wir in Textform (z.
B.
E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind,
den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Sie nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der …
Und für Ihr Boot?
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