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A-2.1 Invaliditätsleistung, Wassersport-Unfall Basis Plus
Ziffer A-2.1 Invaliditätsleistung aus Wassersport-Unfall Basis Plus,
AVB WSU Basis Plus (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
A-2.1.1: wortgleich in Unfall Basis, Ziffer A-2.1
A-2.1.1.3 Geltendmachung der Invaliditätsleistung, Unfall Basis Plus
A-2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr, Basis Plus
A-2.1.2 Art und Höhe der Leistung, Unfall Basis Plus
A-2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Bemessung, Unfall Basis Plus
A-2.1.2.2.1 Gliedertaxe, Unfall Basis Plus
A-2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe, Unfall Basis Plus
A-2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität, Unfall Basis Plus
A-2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnesorgane, Unfall Basis Plus
A-2.1.2.2.5 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person, Unfall Basis Plus
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis: A-2.1 Invaliditätsleistung
Unfall Basis, Ziffer A-2.1: wortgleich wie hier.
Unfall Premium: A-2.1 Invaliditätsleistung
A-2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung A-2.1.1.1 Invalidität Die versicherte Person hat eine
Invalidität erlitten,
wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft,
wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands
nicht zu erwarten ist.
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte Person einen …
Und für Ihr Boot?
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