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A-2.1 Invaliditätsleistung, Wassersport-Unfall Premium
Ziffer A-2.1 Invaliditätsleistung aus Wassersport-Unfall Premium,
AVB WSU Premium (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
A-2.1.1: wortgleich in Unfall Basis, Ziffer A-2.1
A-2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 24 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
A-2.1.1.3 Geltendmachung der Invaliditätsleistung Sie müssen die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
A-2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall zahlen wir die Todesfallleistung (A-2.2).
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis: A-2.1 Invaliditätsleistung
A-2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung A-2.1.1.1 Invalidität Die versicherte Person hat eine
Invalidität erlitten,
wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft,
wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands
nicht zu erwarten ist.
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte Person einen …
Unfall Basis Plus: A-2.1 Invaliditätsleistung
A-2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung A-2.1.1.1 Invalidität Die versicherte Person hat eine
Invalidität erlitten,
wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft,
wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands
nicht zu erwarten ist.
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte Person einen …
Und für Ihr Boot?
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