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A-1.3 Unfallbegriff, Wassersport-Unfall Premium
Aus Wassersport-Unfall Premium, AVB WSU Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
A-1.3.1 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
A-1.3.2 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: A-1.3 Unfallbegriff
A-1.3.1 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. A-1.3.2 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen.
Basis Plus: A-1.3 Unfallbegriff
A-1.3.1 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. A-1.3.2 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen.
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.