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B-4.2 Kündigung, Wassersport-Haftpflicht Basis

Aus Wassersport-Haftpflicht Basis, AVB WSH Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

B-4.2.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung durch den Versicherer wird nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist.

B-4.2.2 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang bei beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: B-4.2 Kündigung

B-4.2.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung durch uns wird nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist. B-4.2.2 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien das …

Premium: B-4.2 Kündigung

B-4.2.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung durch uns wird nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist. B-4.2.2 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien das …

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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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