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B-4.2 Kündigung, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus

Ziffer B-4.2 Kündigung aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus,

AVB WSH Basis Plus (01-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

B-4.2.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung durch uns wird nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist.

B-4.2.2 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Haftpflichtversicherung BASIS Plus

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Haftpflicht Basis: B-4.2 Kündigung

B-4.2.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jeweils zum Ende des

Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten

gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherer wird nur wirksam,

wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist.

B-4.2.2 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

kann jede der …

Haftpflicht Premium: B-4.2 Kündigung

B-4.2.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jeweils zum Ende des

Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten

gekündigt werden.

Die Kündigung durch uns wird nur wirksam,

wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist.

B-4.2.2 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

kann jede der Vertragsparteien das …

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