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B-4.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags, Wegfall des versicherten Interesses, Haftpflicht Basis Plus
Ziffer B-4.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags,
Wegfall des versicherten Interesses aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus,
AVB WSH Basis Plus (01-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
(1) Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Die Versicherungsperiode umfasst stets ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien rechtzeitig vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. (2) Abweichend von Absatz 1 endet der Vertrag automatisch mit der Veräußerung (dem Verkauf) des versicherten Fahrzeugs durch Sie. Wir müssen die Veräußerung erst gegen uns gelten lassen, wenn wir hiervon Kenntnis erlangen. Der Beitrag steht uns dann nur anteilig bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung zu. Eine Erstattung etwaiger Beitragsguthaben erfolgt an Sie. Sie müssen die Veräußerung auf unser Verlangen durch Vorlage entsprechender Dokumente nachweisen. (3) Der Versicherungsschutz erlischt, wenn das versicherte Interesse weggefallen ist. Es gilt Folgendes: Der Vertrag endet, sobald Sie uns in Textform nachvollziehbar begründet und auf Verlangen nachgewiesen haben, dass und warum das versicherte Interesse weggefallen ist. Das versicherte Interesse fällt z.B. dann weg, wenn das im Versicherungsschein genannte Wasserfahrzeug einen Totalschaden erlitten hat.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Basis: B-4.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags, Wegfall des versicherten Interesses
(1) Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Die Versicherungsperiode umfasst stets ein Jahr.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Er verlängert sich nicht,
wenn einer der Vertragsparteien rechtzeitig vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine
Kündigung zugegangen ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 endet der Vertrag automatisch mit der …
Haftpflicht Premium: B-4.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags, Wegfall des versicherten Interesses
Haftpflicht Premium, Ziffer B-4.1: wortgleich wie hier.
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