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B-4 Laufzeit und Ende der Versicherung / Kündigung, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus

Aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus, AVB WSH Basis Plus (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

Diese Ziffer ist eine Überschrift. Der Wortlaut steht in ihren Unterziffern, sie folgen hier vollständig.

B-4.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags, Wegfall des versicherten Interesses, Haftpflicht Basis Plus

(1) Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Die Versicherungsperiode umfasst stets ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien rechtzeitig vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. (2) Abweichend von Absatz 1 endet der Vertrag automatisch mit der Veräußerung (dem Verkauf) des versicherten Fahrzeugs durch Sie. Wir müssen die Veräußerung erst gegen uns gelten lassen, wenn wir hiervon Kenntnis erlangen. Der Beitrag steht uns dann nur anteilig bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung zu. Eine Erstattung etwaiger Beitragsguthaben erfolgt an Sie. Sie müssen die Veräußerung auf unser Verlangen durch Vorlage entsprechender Dokumente nachweisen. (3) Der Versicherungsschutz erlischt, wenn das versicherte Interesse weggefallen ist. Es gilt Folgendes: Der Vertrag endet, sobald Sie uns in Textform nachvollziehbar begründet und auf Verlangen nachgewiesen haben, dass und warum das versicherte Interesse weggefallen ist. Das versicherte Interesse fällt z.B. dann weg, wenn das im Versicherungsschein genannte Wasserfahrzeug einen Totalschaden erlitten hat.

B-4.2 Kündigung, Haftpflicht Basis Plus

B-4.2.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung durch uns wird nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist.

B-4.2.2 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Haftpflichtversicherung BASIS Plus

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: B-4 Laufzeit und Ende der Versicherung / Kündigung

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