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B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls, Wassersport-Haftpflicht Premium
Ziffer B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls aus Wassersport-Haftpflicht
Premium,
AVB WSH Premium (01-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Dieser Absatz: wortgleich in Haftpflicht Basis Plus, Ziffer B-5.2
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Basis: B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener
Frist zu beseitigen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar
ist.
Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.
Haftpflicht Basis Plus: B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Haftpflicht Basis Plus, Ziffer B-5.2: wortgleich wie hier.
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Den Beitrag zeigt der Rechner ohne Formular; maßgeblich ist die Fassung zu Ihrem Schein.