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B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls, Wassersport-Haftpflicht Premium

Ziffer B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls aus Wassersport-Haftpflicht

Premium,

AVB WSH Premium (01-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

Dieser Absatz: wortgleich in Haftpflicht Basis Plus, Ziffer B-5.2

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Haftpflicht Basis: B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener

Frist zu beseitigen.

Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar

ist.

Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

Haftpflicht Basis Plus: B-5.2 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Haftpflicht Basis Plus, Ziffer B-5.2: wortgleich wie hier.

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Den Beitrag zeigt der Rechner ohne Formular; maßgeblich ist die Fassung zu Ihrem Schein.

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