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A-8 Höhe der Entschädigungsleistung, Wassersport-Kasko Basis

Aus Wassersport-Kasko Basis, AVB WSK Basis (5-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

A-8.1 Bei Totalverlust der versicherten Sache ohne Aussicht auf Wiedererlangen oder bei Zerstörung sowie bei Teilschäden bzw. reparaturfähigen Schäden ersetzen wir die notwendigen und nachgewiesenen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten wie folgt:

• bis 3 Jahre: Zeitwert ohne altersbedingten Abzug

• nach 3 Jahren: Zeitwert mit 20 % altersbedingten Abzug

• nach 5 Jahren: Zeitwert mit 35 % altersbedingten Abzug

• ab 10 Jahren: Zeitwert mit 50 % altersbedingten Abzug Die Höchstentschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

A-8.2 Die durch den Versicherungsfall verursachten Transportkosten (z. B. zur Reparaturwerft) werden wie die Wiederherstellungskosten ersetzt. Hierbei werden die Transportkosten auf die Versicherungssumme angerechnet.

A-8.3 Erzielbare Erlöse aus Restwerten werden auf die Entschädigungsleistung angerechnet. Sie können die Anrechnung nicht dadurch abwenden, dass Sie uns die Reste zur Verfügung stellen und sind dazu von sich aus auch nicht berechtigt.

A-8.4 Weitere Kosten A-8.4.1 Die Mehrwertsteuer aus Entschädigungsbeträgen wird nur erstattet, wenn und soweit diese für Sie tatsächlich angefallen ist und keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Transportkosten, Frachtkosten, Standkosten, Vorhaltekosten und weitere Positionen, welche nicht dem Material- und Arbeitswert zuzuordnen sind, werden ebenfalls nur dann erstattet, sofern diese auch tatsächlich angefallen sind. Krankosten, sofern sie schadenbedingt angefallen sind, werden erstattet.

A-8.4.2 Sachverständigenkosten erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: A-9 Höhe der Entschädigungsleistung

A-9.1 Bei Totalverlust der versicherten Sache ohne Aussicht auf Wiedererlangung oder bei deren Zerstörung ersetzen wir Ihnen den auf diesen Gegenstand entfallenden Teil der Versicherungssumme nach A-8, sofern der versicherte Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht älter als 5 Jahre ist und der Nachweis der Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung erbracht wird. A-9.2 Für versicherte Sachen, die älter als 5 Jahre alt sind, gilt ebenfalls die …

Premium: A-9 Höhe der Entschädigungsleistung

A-9.1 Wir ersetzen Ihnen den versicherten Gegenstand bis zur im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme nach A-8.1 bei Totalverlust ohne Aussicht auf Wiedererlangung oder bei Zerstörung. Sofern die Wiederherstellungskosten bei Zerstörung die Versicherungsumme übersteigen, erfolgt die Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert für gleichartige neue Sachen) und ist begrenzt auf die jeweils vereinbarte feste Taxe …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen: Feste Taxe statt Zeitwert .