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B-5 Fälligkeit der Geldleistung nach Versicherungsfall, Wassersport-Kasko Basis

Aus Wassersport-Kasko Basis, AVB WSK Basis (5-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

B-5.1 Unsere Geldleistungen werden zwei Wochen nach der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistung notwendigen Erhebung fällig.

B-5.2 Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls beendet, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich mindestens zu zahlen haben. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebung infolge Ihres Verschuldens nicht beendet werden kann.

B-5.3 In allen Fällen der Entwendung tritt die Fälligkeit der Entschädigungsleistung frühestens zwei Monate ab Eingang der Schadenmeldung bei uns ein.

B-5.4 Wird der Verbleib entwendeter Sachen ermittelt, sind Sie nur dann verpflichtet, die Sachen wieder zu übernehmen, wenn zwischen der Schadenmeldung und dem Zeitpunkt, in dem Sie die Sachen wieder in Ihre Verfügung bringen können, ein Zeitraum von nicht mehr als zwei Monaten verstrichen ist.

B-5.5 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, versicherte Sachen im Schadenfall gegen Zahlung des Versicherungswertes zu übernehmen.

B-5.6 Wenn im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall eine behördliche beziehungsweise strafrechtliche Untersuchung oder Verfahren gegen Sie, den Fahrzeugführer oder einen der Insassenaus Gründen eingeleitet worden ist, deren Ergebnis auch für den Entschädigungsanspruch erheblich sein kann, sind wir berechtigt, seine Entscheidung, ob und wieweit er eintrittspflichtig ist, bis zum rechtskräftigen Abschluss der Untersuchung bzw. des Verfahrens zurückzustellen.

B-5.7 Die Rechte aus dieser Versicherung können ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Ihrerseits weder übertragen noch verpfändet werden.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: B-5 Fälligkeit der Geldleistung nach Versicherungsfall

B-5.1 Unsere Geldleistungen werden zwei Wochen nach der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistung notwendigen Erhebung fällig. B-5.2 Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls beendet, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich mindestens zu zahlen haben. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebung infolge …

Premium: B-5 Fälligkeit der Geldleistung nach Versicherungsfall

B-5.1 Unsere Geldleistungen werden zwei Wochen nach der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistung notwendigen Erhebung fällig. B-5.2 Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls beendet, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich mindestens zu zahlen haben. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebung infolge …

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