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2.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leistungsarten)?, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus

Aus Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus, ARB WRS Basis Plus (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

A Je nach Vereinbarung der versicherten Lebensbereiche (Vertragsformen) umfasst der Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:

2.2.1 Schadenersatz-Rechtsschutz, Basis Plus

V für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum). (Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Schadenersatzansprüche im Verkehrs- Rechtsschutz wegen eines Unfalls mit Ihrem Wassersport-Fahrzeug gegen den Unfallgegner abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung – wie aus einer Bootsreparatur. Diese können über den Vertrags- Rechtsschutz nach 2.2.3 versichert werden.)

2.2.3 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Basis Plus

V Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. („Ein Schuldverhältnis“ besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.) Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit ausfolgenden Bereichen handelt:

• Schadenersatz-Rechtsschutz. Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt außerdem: V Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Wassersport- Fahrzeuge und Bootsanhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.

2.2.5 Straf-Rechtsschutz, Basis Plus

V für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:

• Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und

• Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Rechtsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:

• Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (zum Beispiel Meineid, Raub).

• Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung). Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt abweichend: V Wird Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen – also ein Vergehen mit Bezug zum Wasserstraßenverkehr – vorgeworfen, erhalten Sie Versicherungsschutz. Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. Dann sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)

2.2.7 Telefonische Rechtsberatung, Rechtsschutz Basis Plus

A für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen von uns oder von uns beauftragten Dienstleister vermittelten in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in allen Rechtsangelegenheiten, auch in nicht versicherten oder nicht versicherbaren Rechtsgebieten. Es muss deutsches Recht anwendbar sein.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: 2.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leistungsarten)?

A Je nach Vereinbarung der versicherten Lebensbereiche (Vertragsformen) umfasst der Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:

Premium: 2.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leistungsarten)?

A Je nach Vereinbarung der versicherten Lebensbereiche (Vertragsformen) umfasst der Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:

Und für Ihr Boot?

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