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A-1.4.2 Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden, Wassersport-Unfall Basis
Ziffer A-1.4.2 Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden aus Wassersport-Unfall Basis,
AVB WSU Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von folgenden Ereignissen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet: (1) Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser- und ultravioletten Strahlen, (2) Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen, (3) mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung. Ausgeschlossen bleiben (1) Schäden durch Kernenergie, (2) Gesundheitsschäden, die als Folge eines regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten, (3) Berufskrankheiten, (4) allmählich erlittene Gesundheitsschäden. Das sind solche, bei denen die versicherte Person den Einwirkungen länger als zehn Stunden ausgesetzt war.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis Plus: A-1.4.2 Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden
A-1.4.2.1 Als Unfall gilt auch,
wenn die versicherte Person aufgrund von folgenden Ereignissen unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet:
(1) Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der
Speiseröhre), (2) Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe,
wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten,
Staubwolken oder Säuren durch besondere Umstände bis zu zehn Stunden …
Unfall Premium: A-1.4.2 Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden
A-1.4.2.1 Als Unfall gilt auch,
wenn die versicherte Person aufgrund von folgenden Ereignissen unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet:
(1) Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der
Speiseröhre), (2) Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe,
wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten,
Staubwolken oder Säuren durch besondere Umstände bis zu zehn Stunden …
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