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A-1.4 Erweiterter Unfallbegriff A-1.4.1 Kraftanstrengung, Wassersport-Unfall Basis
Ziffer A-1.4 Erweiterter Unfallbegriff A-1.4.1 Kraftanstrengung aus Wassersport-Unfall Basis,
AVB WSU Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung (1) ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person rutscht beim Besteigen des Bootes aus und zerrt sich dabei die Muskulatur der Schulter. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb sind sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
A-1.4.3 Weitere Versicherungsfälle, Unfall Basis
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis Plus: A-1.4 Erweiterter Unfallbegriff A-1.4.1 Kraftanstrengung
Unfall Basis Plus, Ziffer A-1.4: wortgleich wie hier.
Unfall Premium: A-1.4 Erweiterter Unfallbegriff A-1.4.1 Kraftanstrengung
Unfall Premium, Ziffer A-1.4: wortgleich wie hier.
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