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A-1 Was ist versichert? A-1.1 Grundsatz, Wassersport-Unfall Basis

Aus Wassersport-Unfall Basis, AVB WSU Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. Versicherte Person sind ausschließlich Sie als Eigner des versicherten Wassersport-Fahrzeugs.

A-1.2 Geltungsbereich, Unfall Basis

Die Versicherung bezieht sich auf Unfälle weltweit und im ursächlichen Zusammenhang mit dem privaten Gebrauch des im Versicherungsschein bezeichneten Wassersport-Fahrzeugs auf See.

A-1.3 Unfallbegriff, Basis

A-1.3.1 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

A-1.3.2 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen.

A-1.4 Erweiterter Unfallbegriff A-1.4.1 Kraftanstrengung, Basis

Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung (1) ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person rutscht beim Besteigen des Bootes aus und zerrt sich dabei die Muskulatur der Schulter. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb sind sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.

A-1.4.2 Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden, Unfall Basis

Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von folgenden Ereignissen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet: (1) Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser- und ultravioletten Strahlen, (2) Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen, (3) mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung. Ausgeschlossen bleiben (1) Schäden durch Kernenergie, (2) Gesundheitsschäden, die als Folge eines regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten, (3) Berufskrankheiten, (4) allmählich erlittene Gesundheitsschäden. Das sind solche, bei denen die versicherte Person den Einwirkungen länger als zehn Stunden ausgesetzt war.

A-1.4.3 Weitere Versicherungsfälle, Unfall Basis

A-1.4.3.1 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut.

A-1.4.3.2 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren. Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall und lässt die Unfallverletzungen ärztlich behandeln. Führt ein Behandlungsfehler dabei zu weiteren Schädigungen, besteht auch insoweit Versicherungsschutz. Für Gesundheitsschädigungen durch alle weiteren Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person besteht aber kein Versicherungsschutz.

A-1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht, Unfall Basis

Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (A-3) und zu den Ausschlüssen (A-4).

A-2 Welche Leistungsarten sind vereinbart? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: A-1 Was ist versichert? A-1.1 Grundsatz

Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Personen. Versicherte Personen sind Sie als Eigner des versicherten Wassersport-Fahrzeugs sowie Ihre Familienmitglieder ersten Grades. Im Versicherungsfall wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der zum Zeitpunkt des Unfalles im Boot befindlichen Personen geteilt. Jede Person ist mit dem entsprechenden Teilbetrag der Versicherungssumme versichert.

Premium: A-1 Was ist versichert? A-1.1 Grundsatz

Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Personen. Versicherte Personen sind Sie als Eigner des versicherten Wassersport-Fahrzeugs sowie alle berechtigten Insassen (Skipper, Crew, Gäste). Im Versicherungsfall wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der zum Zeitpunkt des Unfalles im Boot befindlichen Personen geteilt. Jede Person ist mit dem entsprechenden Teilbetrag der Versicherungssumme versichert.

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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