Lieblingshafen 2027: was einen guten Hafen ausmacht und was er mit dem Vertrag zu tun hat
Hafenmeister, Lage, Winterlager, Abendstimmung: Was Eigner an ihrem Hafen schätzen, hat oft mehr mit dem eigenen Vertrag zu tun, als man denkt. Dazu die Leserwahl Lieblingshafen 2027.
12. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Seit dem 11. Oktober 2026 läuft auf nammert.com die Leserwahl Lieblingshafen 2027. Eigner, Gastlieger und Crews stimmen ab, welcher Hafen ihr liebster ist. Das ist ein guter Anlass für eine Frage, die sonst nur beim Hafenwechsel gestellt wird: Was einen guten Hafen eigentlich ausmacht, und was die Wahl des Liegeplatzes mit dem eigenen Vertrag zu tun hat. Mehr, als die meisten Eigner von Segelyachten, Motorbooten und Hausbooten vermuten.
Fragt man Eigner nach ihrem Lieblingshafen, kommen selten Ausstattungslisten. Es kommt der Hafenmeister, der beim Anlegen die Leine annimmt und im Herbst anruft, wenn eine Persenning lose schlägt. Es kommt die Lage: geschützt vor dem vorherrschenden Wind, kurzer Weg ins Revier, ein Becken, in dem man auch bei Seitenwind ohne Herzklopfen anlegt. Dann die Sanitäranlagen, über die niemand spricht, solange sie sauber sind. Das Winterlager mit Kran und Halle am selben Ort. Und die Abendstimmung auf dem Steg, die am Ende den Ausschlag gibt.
Einiges davon ist mehr als Geschmack. Ein Hafenmeister, der nachsieht, zählt im Schadenfall. Die Kasko leistet in der Basis keinen Ersatz, wenn das Boot länger als 24 Stunden vor offener Küste unbemannt stillliegt und nicht sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr unverzüglich verholt werden kann (A-5.3 a). In Basis Plus steht dieselbe Regel mit 48 Stunden unter A-6.3 a. Wer weit weg wohnt, braucht am Liegeplatz jemanden mit Schlüssel und Auftrag. In einem Hafen mit Hafenmeister ist diese Person oft schon da; man muss sie nur fragen und den Auftrag schriftlich festhalten.
Der zweite Punkt ist die Lage auf der Karte. Die Kasko gilt nach A-2.1.1 auf allen Gewässern innerhalb des Fahrtgebiets, das im Versicherungsschein steht. Die Bedingungen kennen fünf davon, von den EU-Binnengewässern über Nord- und Ostsee und das Mittelmeer bis weltweit (A-2.2). Der Liegeplatz bestimmt, welches Fahrtgebiet man mindestens braucht. Wer vom Binnensee an die Ostsee umzieht oder das Boot für ein paar Jahre nach Kroatien oder Mallorca legt, verlässt womöglich das Gebiet, das bisher gereicht hat. Auf jeder Liegeplatzseite steht deshalb, zu welchem Fahrtgebiet der Platz im Rechner gehört. Eine Erweiterung kostet bei uns nichts und geht auch kurzfristig, sie muss nur vorher eingetragen sein.
Dann das Winterlager. Steht das Boot an Land, deckt die Kasko es nach A-2.1.2 auch dort, einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, an einem für Wassersportfahrzeuge objektiv geeigneten Liegeplatz. Ein Hafen mit eigenem Kran, ordentlichen Böcken und einer abschließbaren Fläche ist genau das. Entscheidend ist aber die Art des Vertrags: Eine Saisonpolice ruht vom 1. November bis zum 31. März und trägt in dieser Zeit auch das Winterlager nicht, egal ob das Boot im Wasser liegt oder an Land steht. Und ein Frostschaden am nicht entleerten Kühlkreis ist eine Obliegenheit und kein Sturmschaden, auch im schönsten Winterlager.
Der dritte Punkt ist das Papier, das der Hafen sehen will. In Deutschland gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht für Sportboote, der Hafen verlangt den Nachweis trotzdem fast immer, und zwar als Haftpflicht mit ausreichender Summe. In Österreich machen einzelne Seen und Gemeinden ihn über die Hafenordnung zur Bedingung, Spanien schreibt die Haftpflicht gesetzlich vor. An Bord gehört die Internationale Versicherungskarte für Wassersportfahrzeuge: Sie weist die Deckung in einer Form aus, die auch jenseits der Grenze verstanden wird. Wer den Hafen wechselt, hat sie am besten schon vor der ersten Nacht am neuen Steg dabei.
Und wenn doch etwas passiert: Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus müssen nach B-3.2.1 unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden, im Hafenbereich zusätzlich bei der zuständigen Verwaltung. In einem Hafen, in dem jemand den Steg im Blick hat, ist das leichter, weil einer weiß, wann zuletzt alles in Ordnung war. Ein Versicherungsmerkmal des Hafens ist das nicht. Praktisch bedeutet es aber oft, dass ein Schaden schneller und mit weniger Rückfragen reguliert wird.
Damit zurück zur Wahl. Bis zum 1. April 2027, 24 Uhr, kann jeder für seinen Lieblingshafen abstimmen, kostenlos und ohne Anmeldung, eine Stimme je Kategorie und Tag. Es gibt fünf Kategorien: Deutschland Seen und Flüsse, Deutschland Nord- und Ostsee, Österreich, Spanien und Ausland. Zur Wahl steht jeder Hafen, jede Marina und jeder Vereinshafen aus unserem Liegeplatzverzeichnis. Die Gewinner nennen wir am 15. April 2027, sie bekommen eine Plakette Lieblingshafen 2027 für ihre Website. Wer abstimmt, gewinnt nichts, und das Ergebnis ist die Meinung der Leser, keine Prüfung von Sicherheit oder Versicherbarkeit durch uns.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Reicht mein Fahrtgebiet, wenn ich in einen anderen Hafen umziehe?
Das steht im Versicherungsschein. Die Kasko gilt nach A-2.1.1 auf allen Gewässern innerhalb des vereinbarten Fahrtgebiets. Liegt der neue Hafen außerhalb, lassen Sie es vor dem Umzug erweitern; bei uns kostet das nichts.
Ist mein Boot im Winterlager des Hafens versichert?
Ja, Teil- und Vollkasko decken das Boot auch an Land, samt Sturm am Gerüst und Diebstahl aus dem Lager. Eine Saisonpolice ruht aber vom 1. November bis zum 31. März und trägt in dieser Zeit auch das Winterlager nicht.
Verlangt der Hafen einen Versicherungsnachweis?
In Deutschland fast immer, obwohl es keine allgemeine Versicherungspflicht für Sportboote gibt, und zwar als Haftpflicht mit ausreichender Summe. An Bord gehört die Internationale Versicherungskarte für Wassersportfahrzeuge.
Was bekommt der Lieblingshafen 2027?
Die Nennung am 15. April 2027 auf der Seite der Leserwahl und eine Plakette Lieblingshafen 2027 für die eigene Website. Geld gibt es keins, und wer abstimmt, gewinnt nichts.
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