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Eine weiße Segelyacht auf Stahlböcken in einer Holzwerkstatt, am Bug eine geschliffene Reparaturstelle mit blauem Klebeband, vorn eine Werkbank mit Exzenterschleifer, Spachteln, Schleifpapier und Mischbecher, an der Wand eine Uhr

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Stundensätze der Werften 2026: was sie für den Kaskoschaden bedeuten

Die Stundensätze der Werften steigen wieder, das zeigt die Umfrage des Branchenverbands VMWD. Für den Kaskoschaden zählt aber nicht der Durchschnitt, sondern die Rechnung der Werft, die repariert.

16. Oktober 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Was kostet eine Stunde in der Werft? Der Verband Maritime Wirtschaft Deutschland, kurz VMWD, fragt das jedes Jahr bei den Betrieben ab, die Auswertung für 2026 liegt seit Oktober vor. Die Stundensätze der Werften ziehen wieder an. Für den Eigner einer Segelyacht, eines Motorboots oder eines Trailerboots ist das mehr als eine Branchenzahl: Fast jeder Kaskoschaden endet auf einer Werftrechnung, und was die Stunde kostet, bestimmt, was der Schaden kostet. Was die Zahlen bedeuten und was sie nicht bedeuten, ordnen wir hier ein.

An der Umfrage haben sich 81 Betriebe beteiligt. Zum ersten Mal wurden die Verrechnungssätze nach Fachbereichen abgefragt. Eine Stunde Bootsbau für Neu-, Um- und Ausbau kostet im Bundesdurchschnitt 79,87 Euro, eine Stunde Technik 82,59 Euro. Über alle Fachrichtungen reicht die Spanne von 77,75 Euro für die Yachtlackierung bis 86,02 Euro für Motoren. Im Vorjahr stand für Bootsbau und Technik zusammen ein einziger Satz von 74,21 Euro. Ein sauberer Vergleich ist deshalb schwierig, die Richtung ist trotzdem klar.

44 Prozent der Werften rechnen nach der Qualifikation dessen ab, der am Boot arbeitet. Im Bootsbau liegt die Stunde eines erfahrenen Meisters im Bundesdurchschnitt bei 81,97 Euro, die einer Hilfskraft bei 69,92 Euro. Die typische Werft der Umfrage hat ein bis fünf Mitarbeiter, rechnet im 30-Minuten-Takt ab und ist zu über 90 Prozent ausgelastet. Die Löhne sind um 3 bis 5 Prozent gestiegen, bei Büro- und Hilfskräften um gute 8 Prozent. Der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

Der Verband sagt selbst sehr deutlich, was die Zahlen nicht sind: keine verbindlichen Sätze, sondern ein Stimmungsbild, das je nach Teilnehmer stark schwankt, und ausdrücklich nicht bindend in Versicherungsfällen und Gerichtsverfahren. Ausgewertet wurden neben dem Bundesdurchschnitt nur Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg, weil nur dort mehr als zehn Antworten kamen. Krankosten und Winterlagerpakete ließen sich gar nicht vergleichen, weil die Betriebe nach Pauschale, Bootslänge, Gewicht, Zeit oder je Hub abrechnen. Aus unserer Sicht ist das die wichtigste Zeile der Mitteilung: Ein Durchschnitt ersetzt keinen Kostenvoranschlag.

Für den Versicherungsschutz heißt das: In unseren Kaskobedingungen steht kein Stundensatz, weder ein Höchstsatz noch ein Durchschnitt. Ersetzt werden bei Teilschäden die notwendigen und nachgewiesenen Wiederherstellungskosten, in der Kasko Basis nach A-8.1 mit einem Abzug je nach Alter des Boots, in Basis Plus nach A-9.4 ohne altersbedingte Abzüge, sofern nichts anderes vereinbart ist, in Premium nach A-9.2 zum Neuwert. Krankosten werden ersetzt, wenn sie schadenbedingt angefallen sind, Transportkosten zur Reparaturwerft wie die Wiederherstellungskosten. Maßstab ist also die Rechnung der Werft, die den Schaden tatsächlich behebt, keine Tabelle.

Praktisch bedeutet das drei Dinge. Erstens die Obliegenheit nach B-3.2.4: Vor Beginn der Reparatur muss der Versicherer Gelegenheit zur Besichtigung haben. Wer vorher schleifen lässt, nimmt sich selbst den Beleg. Zweitens die Mehrwertsteuer: Sie wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist und kein Vorsteuerabzug besteht. Ob die Sätze der Umfrage mit oder ohne Steuer gemeint sind, sagt die Mitteilung nicht. Drittens die Rechnung selbst: Wo eine Werft nach Qualifikation abrechnet, sollte erkennbar sein, wer wie viele halbe Stunden woran gearbeitet hat. Einen Sachverständigen ersetzt die Kasko nur, wenn der Versicherer ihn veranlasst oder seiner Beauftragung zugestimmt hat.

Zum Abhaken

Den Schaden sofort melden und mit der Reparatur warten, bis der Versicherer besichtigen konnte Von der Werft einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Stundensatz, Stundenzahl und Material verlangen Fragen, ob die Werft nach Qualifikation abrechnet und welcher Satz für welche Arbeit gilt Kran, Transport und Standzeit auf der Rechnung getrennt ausweisen lassen Klären, ob die genannten Sätze netto oder brutto sind und ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind Einen Gutachter nur nach Absprache mit dem Versicherer beauftragen Im Versicherungsschein nachsehen, ob bei Teilschäden altersbedingte Abzüge vereinbart sind

Häufige Fragen

Muss die Kasko den Stundensatz meiner Werft zahlen, wenn er über dem VMWD-Durchschnitt liegt?

In unseren Bedingungen steht kein Stundensatz. Ersetzt werden die notwendigen und nachgewiesenen Wiederherstellungskosten. Der Durchschnitt der Umfrage ist dafür kein Maßstab, das sagt der Verband selbst. Entscheidend ist, dass Arbeit und Satz auf der Rechnung nachvollziehbar sind.

Werden Krankosten nach einem Schaden ersetzt?

Ja, wenn sie schadenbedingt angefallen sind, so steht es in allen drei Kaskowerken. Weil Werften das Kranen sehr unterschiedlich abrechnen, gehört der Posten getrennt auf die Rechnung.

Darf ich die Reparatur sofort beginnen lassen?

Was den Schaden begrenzt, sollten Sie sofort tun, dazu sind Sie sogar verpflichtet. Mit der eigentlichen Reparatur warten Sie, bis der Versicherer Gelegenheit zur Besichtigung hatte, so verlangt es B-3.2.4.

Gilt die Umfrage auch für mein Bundesland?

Ausgewertet wurden nur der Bundesdurchschnitt, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg, für die übrigen Länder kamen zu wenige Antworten. Regional schwanken die Sätze stark, ein Vergleich mit Werften in Ihrer Nähe sagt mehr.

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