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Bootsbatterie mit angeschlossenem Ladegerät auf einer Werkbank, dahinter eine Segelyacht im Winterlager

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Bootsbatterie überwintern: an Bord lassen oder ausbauen?

Kurze Antwort

Voll geladen übersteht eine Bootsbatterie den Winter an Bord oder zu Hause, leer friert sie. Eine gefrorene oder tiefentladene Batterie ersetzt die Kasko nicht, das gilt als Frost, Wartung oder Verschleiß. Ein Brand im Winterlager gehört dagegen zu den versicherten Gefahren.

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Jede Batterie verliert im Winter Ladung, auch wenn kein Verbraucher eingeschaltet ist. Bei Blei, AGM und Gel ist das die Selbstentladung, dazu kommen kleine Dauerverbraucher wie die Automatik der Bilgepumpe, ein Alarm oder ein Ladegerät mit Anzeige. Eine leere Bleibatterie ist im Frost gefährdet: Je weiter sie entladen ist, desto mehr wird die Säure zu Wasser, und das gefriert früh. Das Gehäuse reißt, die Platten verziehen sich. Voll geladen verträgt dieselbe Batterie dagegen strengen Frost. Lithium-Akkus entladen sich kaum, sollen nach den meisten Herstellern aber nur teilweise geladen lagern und dürfen unter null Grad nicht geladen werden.

An Bord lassen oder ausbauen hängt vor allem davon ab, ob es im Winterlager Strom gibt. Bleibt die Batterie an Bord, wird sie vorher voll geladen, der Hauptschalter geht aus und der Minuspol wird abgeklemmt, damit nichts unbemerkt weiter zieht. Danach alle paar Wochen nachladen oder ein Erhaltungsladegerät mit der passenden Kennlinie für den Batterietyp anschließen, wenn die Hallenordnung Landstrom erlaubt. Ohne Strom im Lager lohnt der Ausbau: Pole säubern und fetten, Batterie trocken und frostfrei lagern, im Keller einmal im Monat Spannung messen und nachladen. Ein Ladegerät gehört nie auf Holz, Polster oder Persenning, sondern auf eine feste, nicht brennbare Unterlage.

Für die Versicherung zählt, was die Batterie kaputt macht. In der NAMMERT-Kasko gehört Brand zu den versicherten Gefahren, auch im Winterlager. Nicht ersetzt werden Schäden durch Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, durch mangelhafte Wartung und durch Frost, solange er nicht Folge eines versicherten Ereignisses ist. Eine gefrorene, ausgelaugte oder tiefentladene Batterie ist deshalb kein Kaskoschaden. Bei Elektro- und Hybridbooten steht es ausdrücklich in den Bedingungen: Der Akku ist regelmäßig sachgemäß nachzuladen, besonders im Winterlager, und Schäden durch Tiefentladung, Brand aufgrund von Tiefentladung und Verschleiß des Akkus sind ausgeschlossen. Wer eine Saisonpolice hat, hat im Winterlager gar keinen Schutz.

Voll geladen und am Erhaltungsladegerät übersteht die Batterie den Frost, leer reißt sie und ist kein Kaskoschaden.

Zum Merken

Voll geladen

übersteht die Bleibatterie auch strengen Frost

Leer

friert sie und ist kein Fall für die Kasko

Einmal im Monat nachladen kostet Minuten, eine gefrorene Batterie zahlt niemand.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss die Bootsbatterie im Winter ausgebaut werden?

Nein. Voll geladen, mit abgeklemmtem Minuspol und regelmäßig nachgeladen kann sie an Bord bleiben. Gibt es im Winterlager keinen Strom, ist der Ausbau der einfachere Weg.

Zahlt die Kasko eine Batterie, die im Winter kaputtgegangen ist?

In aller Regel nicht. Frost, mangelhafte Wartung und Abnutzung sind in der Kasko ausgeschlossen. Ein Brand im Winterlager gehört dagegen zu den versicherten Gefahren.

Was gilt beim Elektro- oder Hybridboot im Winterlager?

Die Bedingungen verlangen, den Akku regelmäßig sachgemäß nachzuladen, gerade im Winterlager. Schäden durch Tiefentladung, Brand aufgrund von Tiefentladung und Verschleiß des Akkus sind ausgeschlossen.

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