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Rote Hundeschwimmweste, zusammengelegte Leine und Wassernapf aus Edelstahl auf dem Teakdeck im Cockpit einer Segelyacht

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Hund an Bord beim Charter: Was verlangt die Basis?

Kurze Antwort

Ob der Hund mitdarf, entscheidet die Basis, und viele sagen nein oder nur gegen Aufpreis. Ist er erlaubt, gehört er in den Vertrag. Schäden am Boot gehen zu Lasten des Charterers, und für Bisse an Dritten braucht es eine Tierhalterhaftpflicht, die auch im Ausland gilt.

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Ein Hund an Bord ist für viele Eigner selbstverständlich, beim Charter ist er es nicht. Die Yacht gehört einer Basis, die sie nach Ihnen an Allergiker, Familien mit kleinen Kindern und Gäste mit hohen Ansprüchen vermietet. Viele Vercharterer schließen Haustiere deshalb aus, andere erlauben sie nur auf bestimmten Booten, gegen eine zusätzliche Reinigungsgebühr oder eine höhere Kaution. Fragen Sie vor der Buchung und lassen Sie die Zustimmung in den Chartervertrag schreiben. Ein Hund, den die Basis erst am Steg sieht, ist ein Grund, die Übergabe zu verweigern.

An Bord zählen Dinge, an die man zu Hause nicht denkt. Polster, Teakdeck und Leinen sind empfindlich, Krallenspuren und Bissstellen gehen als Schaden zu Lasten des Charterers und werden in aller Regel von der Kaution abgezogen. Eine Hundeschwimmweste mit Griff gehört dazu, ebenso Schatten, reichlich Trinkwasser und ein Plan, wie der Hund zweimal am Tag an Land kommt, oft mit dem Beiboot. Für die Einreise in andere Länder gelten eigene Regeln: Innerhalb der EU braucht der Hund einen Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung, außerhalb der EU können weitere Nachweise nötig sein. Manche Marinas, Strände und Schutzgebiete lassen keine Hunde zu.

Klären Sie die Haftung vorher. Beißt der Hund in einer Marina einen anderen Gast oder springt er auf ein fremdes Boot, haftet der Halter, und dafür ist nicht die Charteryacht versichert, sondern Ihre Tierhalterhaftpflicht. Prüfen Sie, ob sie auch im Ausland und an Bord eines gemieteten Bootes gilt. Nehmen Sie Impfausweis, Heimtierausweis und die Kontaktdaten eines Tierarztes im Revier mit, fotografieren Sie beim Check-in Polster und Deck, und geben Sie das Boot so sauber zurück, dass niemand Haare in der Achterkabine findet.

Zum Merken

Basis

Entscheidet, ob der Hund mitdarf, und schreibt es in den Vertrag

Halter

Haftet für Schäden an Boot, Menschen und fremden Yachten

Erst die schriftliche Zustimmung der Basis, dann die Tierhalterhaftpflicht prüfen, dann buchen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich meinen Hund einfach mitbringen?

Nein. Ob ein Hund an Bord darf, entscheidet die Basis, und das sollte im Chartervertrag stehen. Ohne Zustimmung kann die Basis die Übergabe verweigern oder zusätzliche Kosten berechnen.

Wer zahlt, wenn der Hund die Polster beschädigt?

Der Charterer. Solche Schäden werden in aller Regel von der Kaution abgezogen. Fotografieren Sie Polster und Deck beim Check-in, damit alte Spuren nicht Ihnen angerechnet werden.

Welche Papiere braucht der Hund im Ausland?

Innerhalb der EU den Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Für Länder außerhalb der EU gelten eigene Regeln, die Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde oder dem Tierarzt erfragen sollten.

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