Startseite / Themen / Nutzung
Hund an Bord: Wer zahlt, wenn er Schaden anrichtet oder sich verletzt?
Kurze Antwort
Nimmt der Hund an Bord etwas auseinander, zahlt das die Bootskasko meist nicht, Tierbiss ist oft ausgeschlossen. Verletzt er einen Gast oder einen Fremden, ist die Hundehalterhaftpflicht zuständig, nicht die Bootshaftpflicht.
Für viele Eigner gehört der Hund mit an Bord, auf dem See, auf dem Kanal und auf dem Törn an der Küste. Damit kommen Fragen, die selten jemand vorher stellt: Wer zahlt die zerbissenen Polster, die zerkratzte Bordwand oder das durchgekaute Kabel? Und wer haftet, wenn der Hund beim Anlegen einen Gast umrennt oder im Hafen ein Kind beißt? Die Antworten liegen in zwei verschiedenen Verträgen, und die Bootsversicherung ist meist nur für einen Teil zuständig.
Schäden, die der Hund am eigenen Boot anrichtet, sind in vielen Kaskobedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, oft unter dem Stichwort Tierbiss. Schäden, die der Hund anderen zufügt, laufen über die Tierhalterhaftung: Dafür ist die Hundehalterhaftpflicht zuständig, die in einigen Bundesländern Pflicht ist, nicht die Bootshaftpflicht. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Hundehalterhaftpflicht auch auf dem Wasser und im Ausland gilt, besonders wenn Sie mit dem Boot über die Grenze fahren.
Für die Sicherheit an Bord bewährt sich eine passende Hunderettungsweste mit Griff am Rücken, eine rutschfeste Gangway oder Rampe zum Steg und ein schattiger Platz, denn Deck und Cockpit heizen sich in der Sonne stark auf. Gewöhnen Sie den Hund im Hafen an das Boot, bevor es losgeht, und klären Sie vor einem Auslandstörn die Einreiseregeln für Tiere, etwa Impfungen und Heimtierausweis.
In unseren Kaskobedingungen ist Tierbiss in Basis und Basis Plus ausdrücklich ausgeschlossen, Ziffer A-5.2 g und A-6.2 g, und versichert sind in allen Tarifen nur die im Vertrag genannten Sturmse, zu denen ein vom Hund zerbissenes Polster nicht gehört. Unsere Wassersport-Haftpflicht deckt die Haftpflicht aus dem Gebrauch des Bootes, nicht die Tierhalterhaftung für den Hund. Für ihn brauchen Sie eine eigene Hundehalterhaftpflicht.
Zum Merken
Schaden am Boot
Tierbiss meist ausgeschlossen
Schaden an anderen
zahlt die Hundehalterhaftpflicht
Der Hund fährt mit, seine Versicherung auch.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Bootsversicherung, wenn mein Hund die Polster zerbeißt?
In aller Regel nicht. Tierbiss ist in vielen Kaskobedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, auch in unseren Tarifen Basis und Basis Plus.
Wer zahlt, wenn mein Hund an Bord einen Gast verletzt?
Die Hundehalterhaftpflicht, nicht die Bootshaftpflicht. Prüfen Sie, ob sie auch auf dem Wasser und im Ausland gilt.
Braucht mein Hund an Bord eine Rettungsweste?
Empfehlenswert ist sie fast immer, mit Griff am Rücken, damit Sie den Hund aus dem Wasser heben können. Gerade schwere Hunde kommen allein kaum zurück an Bord.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Nutzung, 23 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?