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Stand-up-Paddle, Paddel, Taucherbrille, Schnorchel und Flossen auf der Badeplattform eines gepflegten Katamarans in einer klaren Bucht

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SUP, Kajak und Tauchen beim Charter: Was ist erlaubt?

Kurze Antwort

Mitgebrachte Boards und Schnorchelsachen sind meist kein Problem, Tauchen mit Flasche und Schleppen hinter dem Beiboot oft schon. Was erlaubt ist, steht im Chartervertrag und in den Regeln des Landes, und beides sollten Sie vor dem Törn kennen.

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Zu einem Törn in einer ruhigen Bucht gehören für viele das Stand-up-Paddle am Morgen, eine Runde mit dem Kajak und Schnorcheln über dem Seegras. Viele Basen vermieten solche Geräte als Extra, andere erlauben eigene. Aufblasbare Boards und Schnorchelsachen sind in aller Regel unproblematisch, solange sie sicher verstaut sind und nicht an Deck scheuern. Anders sieht es bei Wasserski, Tubes und Wakeboards aus: Das Schleppen hinter dem Beiboot schließen viele Charterverträge ausdrücklich aus, weil der Außenborder dafür nicht gebaut ist und die Haftung schnell groß wird.

Beim Tauchen mit Flasche kommen die Regeln des Landes dazu. In manchen Revieren braucht Gerätetauchen eine Genehmigung oder ist nur mit einer Tauchbasis erlaubt, in Schutzgebieten und an Fundstellen unter Wasser kann es ganz verboten sein. Fragen Sie vor dem Törn bei der zuständigen Behörde oder einer örtlichen Tauchbasis nach und verlassen Sie sich nicht auf Hörensagen am Steg. Wer taucht, während das Boot vor Anker liegt, zeigt das mit der Flagge Alpha, bleibt in der Nähe und lässt immer jemanden an Bord, der das Beiboot fahren kann. Druckflaschen gehören gesichert und schattig gelagert.

Klären Sie auch, wer bei Verlust oder Schaden zahlt. Ein gemietetes Board, das nachts von der Badeplattform treibt, geht in aller Regel zu Lasten des Charterers und wird von der Kaution abgezogen. Eigene Ausrüstung ist über die Charteryacht nicht versichert; prüfen Sie, ob Ihre Hausrat- oder Reisegepäckversicherung sie auf dem Wasser einschließt. Verletzt ein Paddler oder Schwimmer aus Ihrer Crew einen Dritten, ist das eine Frage der Haftpflicht. Lassen Sie sich von der Basis schriftlich geben, welche Geräte erlaubt sind, und binden Sie alles Lose über Nacht an.

Zum Merken

Meist erlaubt

Stand-up-Paddle, Kajak, Schnorcheln, sicher verstaut

Oft geregelt

Tauchen mit Flasche, Schleppen hinter dem Beiboot, Schutzgebiete

Lassen Sie sich die erlaubten Geräte schriftlich geben und binden Sie über Nacht alles Lose an.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich mein eigenes Stand-up-Paddle mitbringen?

In aller Regel ja, fragen Sie aber vorher nach und verstauen Sie das Board so, dass es an Deck nicht scheuert. Schäden am Boot durch eigene Ausrüstung gehen zu Lasten des Charterers.

Darf ich mit dem Beiboot Wasserski oder eine Tube ziehen?

Viele Charterverträge schließen das ausdrücklich aus. Außenborder und Beiboot sind dafür meist nicht ausgelegt, und das Risiko für Schwimmer ist hoch. Lesen Sie die Klausel, bevor Sie die Leine auspacken.

Brauche ich für das Tauchen im Ausland eine Genehmigung?

Das hängt vom Land und vom Ort ab. In manchen Revieren braucht Gerätetauchen eine Genehmigung, in Schutzgebieten kann es verboten sein. Fragen Sie die zuständige Behörde oder eine örtliche Tauchbasis.

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