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A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus

Ziffer A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge aus Wassersport-Haftpflicht Basis

Plus,

AVB WSH Basis Plus (01-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden, gilt zusätzlich (1) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen. Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3); (2) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (3) Voraussetzungen für die Gewährung des Versicherungsschutzes sind: a. Der Miet-/Chartervertrag muss auf Ihren Namen ausgestellt sein. b. Die Dauer der Nutzung des gemieteten/gecharterten Wassersportfahrzeugs darf 30 Tage nicht überschreiten. Ab dem 31. Tag der Nutzung eines gemieteten/gecharterten Wassersport-Fahrzeugs entfällt der Versicherungsschutz. (4) Versicherungsschutz für die Skipperhaftung a. besteht für das Führen von Motor- oder Segelbooten bis zur Leistungshöhe oder der Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges. b. ist abweichend von A-7 dieser Bedingungen in seinem Geltungsbereich auf Europa und das gesamte Mittelmeer begrenzt. c. umfasst nicht die Forderungsausfalldeckung gemäß A-12 dieser Bedingungen. d. ist begrenzt auf eine Versicherungssumme in Höhe von 10.000.000 Euro pauschal für Personenund Sachschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. (5) Generell nicht versichert sind Schäden an gemieteten/gecharterten Wassersport-Fahrzeugen. (6) Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt, d. h. wir treten im Schadenfall nur dann und insoweit ein, als nicht ein anderer Versicherer zur Ersatzleistung verpflichtet ist oder herangezogen werden kann.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Haftpflicht Basis: A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge

Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen,

die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden,

gilt zusätzlich (1) Der Nutzer des gemieteten Wassersport-Fahrzeugs muss eine eigene

Wassersport-Haftpflichtversicherung abschließen.

Sofern der Nutzer des gemieteten Wassersport-Fahrzeugs eine eigene

Wassersport-Haftpflichtversicherung hat,

besteht kein Versicherungsschutz über die Wassersport-Haftpflichtversicherung des Inhabers des …

Haftpflicht Premium: A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge

Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen,

die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden,

gilt zusätzlich (1) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie

der nachfolgenden Bestimmungen.

Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3);

(2) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder

gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (3) …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

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Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen:

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Ein stiller Yachthafen bei Tag, die Stege spiegeln sich im glatten Wasser

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